Eine Förderung der Gemeinde Krottendorf erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krottendorf gemeldet sind und für die auch Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Es wird auch das Erlernen eines weiteren Instrumentes gefördert. Erwachsene Musikschüler werden mit 50 % des Gemeindebetrages gefördert. Gemeindeförderung im Musikschuljahr 2009/2010 beträgt daher € 186,-- pro Jahr zuzüglich Sachaufwand in der Höhe von € 124,-- pro Jahr.
Diese Regelung gilt für das Erlernen des 1. Musikinstrumentes. Die Förderung ist nicht an eine bestimmte Musikschule gebunden.
Der Förderungsanspruch besteht jedoch erst dann, wenn der Elternbeitrag höher als € 325,-- (Beitrag einer öffentlichen Musikschule) ist.
Hauptfachunterricht Gemeindeförderung: € 372,-- pro Jahr zuzüglich Sachaufwand für den Unterricht in der Musikschule Weiz in der Höhe von € 124,-- pro Jahr Hauptfachunterricht verbleibender Elternbeitrag: € 325,-- pro Jahr Elternbeitrag für "Musikalische Grundschulung": € 160,- Elternbeitrag für "Musikalische Früherziehung": € 160,-
Geschwisterermäßigung: Geschwister aus Krottendorf, welche die Musikschule in Weiz besuchen, erhalten von der Gemeinde Krottendorf eine Geschwisterermäßigung in der Höhe von € 3,65 je Kind und Monat.
Diese Ermäßigung wird bei der monatlichen Vorschreibung vom Elternbeitrag in Abzug gebracht. Musikschule Weiz Tel.: 03172 / 2227-0
musikschule@weiz.at;gemeinde@krottendorf.steiermark.at; www.weiz.at/musikschule.htm |