| Meldevorgang
(An- und Abmeldung): |
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Der Meldevorgang bezeichnet jenen
Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich
zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt.
Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Fristen:
Anmeldung: innerhalb
von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Anmeldung eines Neugeborenen:
innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Abmeldung: innerhalb
von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
Meldung bei Namensänderung:
innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung
(z.B. Heirat oder Scheidung)
Für die An- bzw. Abmeldung bitte
ausgefüllten Meldeantrag mitbringen. Download-Formular
Meldeantrag
| Reisepass
und Personalausweis: |
 |
In Österreich gibt es nach den EU Richtlinien den neuen Sicherheitspass mit Chip, auf dem alle Personal-Daten sowie das Passbild gespeichert sind. Weiters werden Passfoto, Fingerprint und Unterschrift eingescannt und erst danach im Pass abgedruckt.
Der Antrag zur Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises ist auf der Bezirkshauptmannschaft Weiz zu stellen.
Der Antragsteller muss aufgrund der persönlichen Unterschrift und des Fingerprints den Reisepass selbst beantragen.
Der Reisepass wird danach von der Österreichischen Staatsdruckerei produziert und binnen fünf Tagen mittels RSb-Brief zugestellt.
Zur erstmaligen Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde (für vor dem 1.1.1939 Geborene der Taufschein)
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
für miteinzutragende Kinder ist kein eigener Staatsbürgerschaftsnachweis notwendig;
bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr ist auch die Beantragung mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern möglich
- Meldezettel
- ein neues Farbpassbild (genaue Richtlinien, Größe: 35 mm x 45 mm), dieses muss von der Gemeinde bestätigt werden
- Nachweis über die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades
- Obsorgebeschluss für Kinder, deren Eltern geschieden sind
Bei einer Neuausstellung eines bereits vorhandenen Reisepasses oder Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
- alter Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- ein neues Farbpassbild (genaue Richtlinien, Größe:35 mm x 45 mm)
- Obsorgebeschluss für Kinder, deren Eltern geschieden sind
Gültigkeitsdauer des Reisepasses:
Gewöhnlicher Reisepass: 10 Jahre gültig
Kinder: 0 – 2 Jahre: 2 Jahre Laufzeit
Kinder: 2 – 12 Jahre: 5 Jahre Laufzeit
Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr: 10 Jahre Laufzeit
Für Kinder, die in einem Reisepass miteingetragen sind, kann erst nach Löschung der Miteintragung ein eigener Reisepass ausgestellt werden.
Eheliche und uneheliche Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können in den Reisepass jedes Elternteiles sowie jener Personen miteingetragen werden, denen Pflege und Erziehung des Kindes zusteht.
Aufgrund eines Übergangsmodelles ist die Miteintragung nur mehr bis 2012 möglich. Ab 2012 müssen alle Kinder einen eigenen Reisepass führen.
| Gebühren: |
: |
| Personalausweis: |
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| bis 2 Jahre |
gratis |
| bis 16 Jahre |
€ 26,30 |
| ab 16 Jahre |
€ 61,50 |
| Reisepass: |
| Neuausstellung – Zustellung binnen 5 Tage |
€ 75,90 |
| Neuausstellung mit Expresszustellung – Zustellung binnen 2 bis 3 Tage: |
€ 100,00 |
| Kinderpass mit Chip |
€ 30,- |
| Kinderchip mit Expresszustellung |
€ 45,- |
| Kinderchip bis 2 Jahre gratis ! - Expresszustellung |
€ 45,- |
| Kinderpass (ohne Chip) – Zustellung binnen 5 Tage: |
€ 26,30 |
| Kinderpass (ohne Chip) mit Expresszustellung – Zustellung binnen 2 bis 3 Tage: |
€ 38,00 |
Ab 1. Jänner 2008 sind Reisedokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst werden, von den Gebühren und Abgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.
| Staatsbürgerschaftsnachweis |
 |
Der Staatsbürgerschaftsnachweis
ist ein Dokument, womit die österreichische Staatsbürgerschaft
bestätigt wird. Diese Urkunde kann für Bürger
der Gemeinde Krottendorf beim Staatsbürgerschaftsverband
Weiz beantragt werden.
Standesamt
und Staatsbürgerschaftsverband Weiz
Mitzubringende
Unterlagen:
- Ehelich geborenes Kind:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Unehelich geborenes Kind:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Die Gebühren für
die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises
betragen € 36,90.
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis, der unmittelbar durch die Geburt eines Kindes ausgestellt wird, ist von sämtlichen Gebühren und Abgaben innerhalb der ersten zwei Jahre ab der Geburt des Kindes befreit.
| Standesamtliche
Trauung |
 |
Die Terminreservierung
am Standesamt ist maximal sechs Monate vor der geplanten
Eheschließung möglich,
da das "Aufgebot" ("Niederschrift zur
Ermittlung der Ehefähigkeit" = Aufgebot) nur
maximal sechs Monate gültig ist.
Eine Mindestfrist ist nicht mehr vorgesehen. Somit sind
kurzfristige Eheschließungen auch möglich.
Zur Anmeldung am Standesamt sollten Braut und Bräutigam
anwesend sein.
Welcher Name nach der Eheschließung
geführt werden soll, ist vor dem Besuch des Standesbeamten
zu klären.
Trauzeugen:
Bei der Trauung sind laut Gesetz mindestens zwei Trauzeugen
erforderlich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
müssen. Es ist der Familiennamen, Vornamen und
die Wohnsitzgemeinde der Trauzeugen bekannt zu geben.
Weiters benötigen die Trauzeugen am Tag der Trauung
einen Lichtbildausweis.
Für standesamtliche Trauungen
von Brautpaaren aus der Gemeinde Krottendorf ist das
Standesamt Weiz zuständig.
Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00
bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr;
Trauungstermine sind natürlich auch an Samstagen
möglich.
Standesamt
und Staatsbürgerschaftsverband Weiz
Gebühren:
| Niederschrift |
€ 13,-- |
| Eheschließung |
€ 10,90 |
| pro Heiratsurkunde |
€ 8,60 |
zusätzlich kommen noch individuell
unterschiedliche Beilagengebühren hinzu;
Folgende Unterlagen sind bei Eheschließung
zwischen österreichischen Staatsbürgern notwendig
- Geburtsabschrift: beim Geburtsstandesamt erhältliche
- darf nicht älter als 6 Monate sein
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Meldezettel
- Eine Eheschließung bei vollendetem 16. Lebensjahr
ist nur möglich, wenn der Partner mind. 18 Jahre
alt ist. Weiteres ist ein Gerichtsbeschluss und die
Einwilligung der Eltern notwendig.
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Nachweis über Auflösung dieser Vorehen (Scheidungsurteil,
Sterbeurkunde)
- Nachweis über die Führung eines akademischen
Grades
- Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder
Bei Eheschließungen zwischen
Brautpaaren mit anderer Staatsbürgerschaft ist
für die Erbringung der nötigen Unterlagen
mit dem Standesamt Weiz Kontakt aufzunehmen.
| Müllgebühren
inkl. 10 % MwSt. |
|
Die jährliche Müllgebühr besteht aus der Grundgebühr und der variablen Gebühr pro Person.
Für das Jahr 2012 und 2013 ist eine jeweilige Erhöhung um 5 % vorgesehen -
hier die aktuellen Tarife für das Jahr 2012:
| Grundgebühr |
variable
Gebühr |
Summe
inkl. MwSt |
Person/jährlich/HH |
€ 46,36
€ 46,36
€ 46,36
€ 46,36
€ 46,36
€ 46,36
€ 46,36
€ 46,36 |
€
€
€
€
€
€
€
€
|
20,18
42,79
65,36
87,99
110,57
133,17
155,80
178,37 |
|
€
€
€
€
€
€
€
€ |
66,54
89,15
111,72
134,35
156,93
179,53
202,16
224,73
|
|
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen |
Bei Zweitwohnsitzen wird die niedrigste Gebührenstufe verrechnet.
1 Container à----660 l
1 Container à 1.100 l
1 Container à 1.100 l
1 Tonne zusätzlich
im Haushalt:
Klein- und Mittelbetriebe: |
vier
wöchentliche Entleerung
vier wöchentliche Entleerung
14-tägige Entleerung |
€
671,45
€ 842,09
€ 1.271,99
€ .46,36
€ 156,92 |
| Kanalgebühren: |
 |
Die Kanalbenützungsgebühren setzen sich aus beiden nachstehenden Berechnungsarten zusammen, die somit zusammen die jährlichen Benützungsgebühren ergeben:
1. Berechnungsart:
Pro Quadratmeter verbauter Fläche - wie im Kanalisationsbeitragsbescheid angeführt - werden jährlich € 0,63 inkl. 10 % MwSt. verrechnet. (= Netto € 0,58)
2. Berechnungsart:
Pro m³ Wasserverbrauch werden jährlich € 0,85 inkl. 10 % MwSt. verrechnet. (= Netto € 0,78)
Für diejenigen Abgabenpflichtigen, deren Wohnhaus nicht an eine öffentliche Wasserleitung angeschlossen ist und daher auch keinen Wasserzähler im Wohnhaus eingebaut haben,
werden für die 2. Berechnungsart 77 % der verbauten Fläche laut Kanalisationsbeitragsbescheid als jährlicher Wasserverbrauch angenommen und verrechnet.
Weiters wird eine Mindestmenge an Kubikmeter Wasserverbrauch festgelegt. Diese beträgt pro Person, welche mit Hauptwohnsitz in Krottendorf gemeldet ist, 25 m³ pro Jahr.
Kanalisationsbeitrag: Einheitssatz € 15,00 pro m² Bruttogeschoßfläche
| Wassergebühren |
 |
Wassergebühren für Krottendorf, Preding, Farcha, Waltendorf und Teile von Büchl
m³ lt. Wasserzähler x € 1,45 exkl. 10 % MwSt. = € 1,59 inkl. MwSt.
sowie Zählermiete € 0,90 /Monat exkl. 10 % MwSt. = € 0,99 inkl. MwSt.
Wasserleitungsbeitrag:
Die Kosten für einen Wasseranschluss im Verantwortungsbereich der Gemeinde
(ausgenommen Büchl und Nöstl - eigene Wassergenossenschaften) wurden in der
Sitzung am 27. September 2005 mit jährlicher Indexanpassung festgesetzt:
Jahr 2011: € 2.552,00 + 10 % MwSt. = € 2.807,20 inkl. 10 % MwSt.
Dabei ist das Material bis zum Wasserzähler inkludiert (bis zu 100 lfm) und die
Arbeitszeit vom Wasserleitungswart inkludiert;
Grabungsarbeiten sind vom Bauwerber durchzuführen;
Etzersdorf oder andere Gemeinden:
€ 2.807,20 inkl. 10 % MwSt. - jedoch ohne Material und Arbeit.
Firmen:
€ 2.807,20 exkl. MwSt - ohne Material und Arbeit.
| Lustbarkeitsabgabe |
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Lustbarkeitsabgabe
für Geldspielapparate pro Apparat und Monat:
Gemeindebeitrag pro Monat: € 240,00; Landesbeitrag
pro Monat: € 167,50.
| Hundeabgabe |
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Die Abbuchung erfolgt über die Steuervorschreibung automatisch mit Fälligkeit 15. Mai jeden Jahres.
Die Hundeabgabe beträgt für den 1. Hund im Haushalt € 7,50. Für den zweiten und jeden weiteren Hund im Haushalt werden € 15,00 verrechnet.
Die Hundemarke, die unbefristet ihre Gültigkeit hat, ist im Gemeindeamt erhältlich. Dafür werden € 2,20 verrechnet.
| Solarförderungen |
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Die Gemeinde Krottendorf hat in der Gemeinderatssitzung vom 20. März 2009 beschlossen, dass die Errichtung von Solaranlagen mit € 50,00 pro m² gefördert wird.
Voraussetzungen der Förderung des Landes Steiermark:
• Lieferungen und Leistungen für die zu fördernde Anlage nicht vor dem 1.5.2011
• Antragsstellung vor der Errichtung mit Kostenvoranschlag
• Kollektoren mit AUSTRIA-SOLAR oder adäquatem Gütesiegel
• Wärmemengenzähler / Bilanzierung
• rechnerischer Nachweis zum Wärmeertrag
• Mindestgröße bei Neuinstallation bzw. Erweiterung: 6 m² Aperturfläche (wenn kein neuer Wohnbau im Sinne des § 80 Abs. 6 Stmk. Baugesetz) bzw. bei Heizungseinspeisung: 16 m² Aperturfläche
• Verwendung von ausschließlich neuen (nicht gebrauchten) Komponenten/Anlagenteile
• ergänzender Zuschuss durch die jeweils zuständige Gemeinde
• keine weitere Förderung seitens anderer Landesdienststellen
• keine Förderung von solaren Schwimmbadheizungen
Die Höhe des Zuschusses vom Land Steiermark beträgt:
• Für Neuanlagen oder Erweiterungen jeweils mit Heizungseinbindung über 16 m² Aperturfläche: € 60,-- pro m²
• Anlagen unter 16 m² Aperturfläche bei Bauverfahren vor 1.5.2011: € 50,-- pro m²
• Anlagen unter 16 m² Aperturfläche bei Bauverfahren nach 1.5.2011 werden nicht mehr gefördert.
Zusätzliche Sockelbeträge:
• Sockelbetrag größer/gleich 16 m ² € 500,--
• Sockelbetrag größer/gleich 16 m² bei Erweiterung € 200,--
• Sockelbetrag größer/gleich 6 m² bis 16 m² € 300,--
• Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A € 50,--
Förderablauf der Landesförderung
• Antrag – Einreichung mit detaillierten Kostenvoranschlag vor der Anlagenerrichtung bei Regionalenergie Steiermark, 8160 Weiz.
• Vorprüfung der Einreichstelle
• Bedingte Förderzusage
• Nach Fertigstellung innerhalb eines Jahres Fertigstellungsmeldung einreichen
• Endkontrolle und Auszahlung der Förderung
Informationen erhalten Sie auch direkt bei Regionalenergie Steiermark, Florianigasse 9, 8160 Weiz
Tel.: 03172 / 30 301 0
E-mail: info@regionalenergie.at
Downloads Formulare - Errichtung nach 1.5.2011:
Förderaktion gültig bis 30. Dezember 2011.
Antrag thermische Solaranlage
Richtlinien thermische Solaranlage
Download für Übergangsregelung – Errichtung vor dem 1.5.2011
Förderaktion gültig von 1.5.2011 bis 31.10.2011
Übergangsregelung - Antrag thermische Solaranlage
Übergangsrichtlinien für thermische Solaranlage
| Moderne Holzheizungen |
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"Direktförderung von modernen Holzheizungen"
Der Gemeinderat der Gemeinde Krottendorf hat in seiner Sitzung am 20. März 2009 beschlossen, die Anschaffung von Biomasse Kleinfeuerungsanlagen mit 50 % des Landeszuschusses zu fördern. Gemeindeförderung wird erst dann ausbezahlt, wenn das Land Steiermark den Zuschuss schriftlich genehmigt hat.
Voraussetzungen der Förderung des Landes Steiermark:
• Lieferungen und Leistungen für die zu fördernde Anlage nicht vor dem 1.5.2011
• Antragsstellung vor der Errichtung
• Verwendung von ausschließlich neuen (nicht gebrauchten) Komponenten/Anlagenteilen
• keine weiteren Zuschüsse oder Förderungen seitens Landwirtschaftskammer und anderer
Landesdienststellen
• kein (wirtschaftlicher) Fern-/Nahwärmeanschluss für das Gebäude möglich
• Nachweis über die Einhaltung der Emissionswerte und Wirkungsgrade entsprechend dem Umweltzeichen - UZ 37 in Nenn-/Teillast
• Wärmeleistung der Feuerungsanlage entspricht der Heizlast des Gebäudes
• bei Scheitholzgebläsekessel ist ein Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen nach
ÖNORM H 5151-1, zumindest jedoch 800 l einzubauen.
Die Höhe des Zuschusses vom Land Steiermark beträgt 25 % der Nettokosten, höchstens jedoch
• € 1.100,-- für Scheitholzgebläsekessel und Pellets-Etagenheizungen
• € 1.400,-- für Pellets- und Hackgutzentralheizungen
Förderungen vom Land Steiermark für Zusatzmaßnahmen:
• € 50,-- pro Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A
• € 50,-- für hydraulischen Abgleich bei Umstellung (Protokoll, Anlagenschema)
• € 100,-- bei Umstellung für ergänzende Sanierungsmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung von Rohrleitungen, etc.) max. 25 % der Nettokosten
• € 500,-- elektrostatischer Partikelabscheider
• € 1.000,-- Anpassung des Wärmeabgabesystems auf Niedertemperatur bei solarer Raumheizung (Energieausweis erforderlich) max. 25 % der Nettokosten
Förderablauf der Landesförderung
• Antrag – Einreichung mit detaillierten Kostenvoranschlag, mit Wärmebedarfsberechnung und mit Nachweis über die Einhaltung der Emissions-Grenzwerte vor der Anlagenerrichtung bei Regionalenergie Steiermark, 8160 Weiz.
• Vorprüfung der Einreichstelle
• Bedingte Förderzusage
• Nach Fertigstellung innerhalb eines Jahres Fertigstellungsmeldung einreichen
• Endkontrolle und Auszahlung der Förderung
Informationen erhalten Sie auch direkt bei Regionalenergie Steiermark, Florianigasse 9, 8160 Weiz
Tel.: 03172 / 30 301 0
E-mail: info@regionalenergie.at
Downloads Formulare - Errichtung nach 1.5.2011:
Förderaktion gültig bis 30. Dezember 2011.
Antrag moderne Holzheizungen
Richtlinien moderne Holzheizungen
Downloads für Übergangsregelung – Errichtung vor dem 1.5.2011
Förderaktion gültig von 1.5.2011 bis 31.10.2011
Übergangsregelung – Antrag moderne Holzheizungen
Übergangsrichtlinien für moderne Holzheizungen
Weiters ist die Einreichung für die Bundesförderaktion Holzheizungen 2011 des Klima- und Energiefonds möglich. Die Förderhöhe dieser Bundesförderung beträgt € 500,-- pro Anlage für Pellets- und Hackgutzentralheizungen bzw. Pelletskaminöfen.
Diese Aktion läuft vom 02. Mai bis 31. Oktober 2011.
Die Einreichung von Förderungsanträgen ist nur vor Projektbeginn und ausschließlich online möglich und erfolgt in zwei Schritten unter http://www.holzheizungen2011.at.
Diese Förderung ist mit der Landesförderung kombinierbar.
Diese Richtlinien gelten nicht für Landwirte. Eine Antragstellung bei Landwirten ist ausschließlich bei der Landwirtschaftskammer vor der Investition zu stellen:
Bezirkslandwirtschaftskammer Weiz
Florianigasse 9
8160 Weiz
Tel.: 03172/26 84
| Zuschuss
zu mehrtägigen Schulveranstaltungen |
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Erziehungsberechtigte erhalten für Pflichtschüler bis zur 9. Schulstufe ab dem Schuljahr 2009/2010 einen Zuschuss zu Schulschikursen, Schullandwochen, Sprachwochen oder ähnlichen Schulveranstaltungen, welche mindestens drei Übernachtungen beinhalten.
Als Nachweis ist nach erfolgter Teilnahme eine Bestätigung der betreffenden Schule oder der Einzahlungsbeleg mitzubringen.
Höhe der Förderung: € 30,-- pro Kind und Schulveranstaltung.
| Wärmedämmungförderung |
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Im Bereich der Wärmedämmung gewährt die Gemeinde für Haussanierungen ab dem Jahr 2005 folgende Förderung:
Keller- und oberste Geschossdecken, Dachschrägen: 10 % der Investitionskosten bzw. max. € 72,67.
Bei Maßnahmen für die gesamte Gebäudehülle gewähren wir eine einmalige Förderung von 15 % der Investitionskosten bzw. max. € 363,36.
Voraussetzungen: Baubewilligung muss länger als 10 Jahre zurückliegen; die Rechnungen müssen aus dem Jahre 2005 stammen. Außerdem muss der Antrag durch das Energie- und Innovationszentrum geprüft u. für förderungsfähig beurteilt werden.
| Förderung eines elektrisch betriebenen PKW oder eines elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeug einschließlich E-Fahrrad |
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Auszug aus den Förderungen des Landes Steiermark:
- Der Ankauf von neuen elektrisch betriebenen PKW oder deren Umbau auf vollelektrischen Betrieb wird mit einem Betrag von jeweils € 1.500,-- gefördert.
- Der Ankauf von neuen oder gebrauchten elektrisch betriebenen 2-spurigen Fahrzeugen, die keine behördliche Zulassung benötigen und die insbesondere der Unterstützung der Mobilität von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung dienen, wird ebenfalls mit € 250.- gefördert.
- Der Ankauf von neuen elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen oder deren Umbau auf vollelektrischen Betrieb wird jeweils mit 20% der Investitionssumme (inkl. MwSt.), maximal jedoch mit € 500,- gefördert (aufgerundet auf ganze Eurobeträge).
- Der Ankauf von E-Fahrrädern oder das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Motor wird jeweils mit 15% der Investitionssumme (inkl. MwSt.), maximal jedoch mit € 250,- gefördert (aufgerundet auf ganzeEurobeträge).
Richtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark gibt´s hier als download...
Antrag für die Direktförderung des Landes Steiermark gibt´s hier als download...
Achtung: Diese Förderung tritt mit 31. Dezember 2010 außer Kraft.
Förderung der Gemeinde Krottendorf für Pedelec`s:
Auch die Gemeinde Krottendorf fördert die Anschaffung eines Pedelec (E-Fahrrad) mit € 100,--. Dieser Betrag wird nach Vorlage des Auszahlungsbeleges vom Land Steiermark überwiesen.
| Familiensaisonbadekarten |
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Erhältlich ist die Saisonkarte
direkt im Schwimmbad Weiz.
Die Gemeinde Krottendorf subventioniert die Familiensaisonbadekarte
mit € 22,--.
Dieser Betrag wird nach Vorlage der Rechnungsbestätigung
auf ein von Ihnen genanntes Konto überwiesen.
| Förderung für Regenwassernutzung |
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Förderungen ab 1. Jänner 2009 für Regenwassernutzung in der Gemeinde Krottendorf - GR-Beschluss vom 20. März 2009:
Voraussetzungen:
Eine Anlage muss mindestens aus einer Sammelvorrichtung und einem Regenwasserspeicher mit einem Mindestvolumen von 2 m³ bestehen. Die Förderungshöhe hängt vom Speichervolumen ab. Das förderbare Volumen beträgt mindestens 2 m³ und maximal 10 m³. Weiters müssen die entsprechenden Rechnungsbelege und die Beschreibung der Anlage vorgelegt werden.
Förderhöhe:
Die als einmaliger Zuschuss gewährte Förderung beträgt 20 % der anrechenbaren Errichtungskosten - maximal 80,-- Eur/m³ Speichervolumen. Die Förderung ist mit 800,-- Eur je Anlage begrenzt. Die Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.
Zusatz:
Auf jene Anlagen, die auch für WC-Anlagen, Waschmaschine und Gartenbewässerung vorgesehen sind, gelten obige Förderungsrichtlinien.
Jene, die nur für Gartenbewässerung vorgesehen sind, werden mit 10 % der Investitionskosten - maximal 400,-- Euro - gefördert.
| Förderungen für Wärmepumpen |
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Förderungen ab 1. Jänner 2009 für Wärmepumpen in der Gemeinde Krottendorf - GR-Beschluss vom 20. März 2009:
Ziel: Primärenergieeinsparung und keine Emissionen vor Ort. Die durch diese Maßnahme angestrebte Umweltwirkung zielt auf eine Reduktion des Treibhauseffektes; so kann mit einer Wärmepumpe, im Vergleich zu einer modernen Ölheizung eine 50%ige CO2 - Einsparung erreicht werden. Die Energieversorgung der Zukunft wird aus einem Spektrum erneuerbarer Energien bestehen.
Förderbedingungen:
Wer kann diese Förderung beanspruchen:
- private Haushalte
- Gewerbebetriebe
- landwirtschaftliche Betriebe
Nachweis:
Rechnungskopie der Material- bzw. der Investitionskosten
Förderungshöhe:
10% der anrechenbaren Investitionssumme höchstens jedoch € 900,00.
Anlage muss selbständig mindestens 75 % der beheizten Wohnfläche abdecken.
| Förderungen für Photovoltaikanlagen |
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Gemeinde- und Landesförderung:
Gemeindeförderung:
Ziel: Primärenergieeinsparung und keine Emissionen vor Ort. Die durch diese Maßnahme angestrebte Umweltwirkung zielt auf eine Reduktion des Treibhauseffektes. Um Solarenergie in Krottendorf zu forcieren, werden auch Photovoltaikanlagen direkt gefördert.
Förderbedingungen:
Wer kann diese Förderung beanspruchen:
- private Haushalte
- Gewerbebetriebe
- landwirtschaftliche Betriebe
Nachweis:
Rechnungskopie der Material- bzw. der Investitionskosten
Förderungshöhe der Gemeinde Krottendorf:
10% der anrechenbaren Investitionssumme höchstens jedoch € 900,00.
Grundlage ist die Gewährung der Landesförderung
Kontaktdaten:
ENERGIEBERATUNGSSTELLE - Amt der Steiermärkischen Landesregierung – FA 17A
Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten
Fachstelle für Energie – Energieberatung
A-8010 Graz, Burggasse 11/Parterre, Tel.: 0316/877 - 2694 oder 3414, Fax: 0316/877-3412,
E-Mail: energie@stmk.gv.at
www.energieberatungsstelle.steiermark.at
Downloads:
Antrag Photovoltaikanlagen – Land Steiermark
Richtlinien Photovoltaikanlagen – Land Steiermark
Infoblatt Photovoltaikanlagen – Land Steiermark |