|
| Meldevorgang
(An- und Abmeldung): |
 |
Der Meldevorgang bezeichnet jenen
Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich
zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt.
Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Fristen:
Anmeldung: innerhalb
von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Anmeldung eines Neugeborenen:
innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Abmeldung: innerhalb
von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
Meldung bei Namensänderung:
innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung
(z.B. Heirat oder Scheidung)
Für die An- bzw. Abmeldung bitte
ausgefüllten Meldeantrag mitbringen. Download-Formular
Meldeantrag
| Reisepass
und Personalausweis: |
 |
In Österreich gibt es nach den EU Richtlinien den neuen Sicherheitspass mit Chip, auf dem alle Personal-Daten sowie das Passbild gespeichert sind. Weiters werden Passfoto, Fingerprint und Unterschrift eingescannt und erst danach im Pass abgedruckt.
Der Antrag zur Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises ist auf der Bezirkshauptmannschaft Weiz zu stellen.
Der Antragsteller muss aufgrund der persönlichen Unterschrift und des Fingerprints den Reisepass selbst beantragen.
Der Reisepass wird danach von der Österreichischen Staatsdruckerei produziert und binnen fünf Tagen mittels RSb-Brief zugestellt.
Zur erstmaligen Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
• Geburtsurkunde (für vor dem 1.1.1939 Geborene der Taufschein)
• Heiratsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
für miteinzutragende Kinder ist kein eigener Staatsbürgerschaftsnachweis notwendig;
bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr ist auch die Beantragung mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern möglich;
• Meldezettel
• ein neues Farbpassbild (genaue Richtlinien, Größe: 35 mm x 45 mm), dieses muss von der Gemeinde bestätigt werden
• Nachweis über die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades
• Obsorgebeschluss für Kinder, deren Eltern geschieden sind
Bei einer Neuausstellung eines bereits vorhandenen Reisepasses oder Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
• alter Reisepass bzw. Personalausweis
• Geburtsurkunde
• Meldezettel
• ein neues Farbpassbild (genaue Richtlinien, Größe:35 mm x 45 mm)
• Obsorgebeschluss für Kinder, deren Eltern geschieden sind
Gültigkeitsdauer des Reisepasses:
Gewöhnlicher Reisepass: 10 Jahre gültig
Kinder: 0 – 2 Jahre: 2 Jahre Laufzeit
Kinder: 2 – 12 Jahre: 5 Jahre Laufzeit
Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr: 10 Jahre Laufzeit
Für Kinder, die in einem Reisepass miteingetragen sind, kann erst nach Löschung der Miteintragung ein eigener Reisepass ausgestellt werden.
Eheliche und uneheliche Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können in den Reisepass jedes Elternteiles sowie jener Personen miteingetragen werden, denen Pflege und Erziehung des Kindes zusteht.
Aufgrund eines Übergangsmodelles ist die Miteintragung nur mehr bis 2012 möglich. Ab 2012 müssen alle Kinder einen eigenen Reisepass führen.
| Gebühren: |
Reisepass: |
Personalausweis: |
| |
|
|
| Neuausstellung – Zustellung binnen 5 Tage |
€ 69,90 |
Euro 56,70 |
| Neuausstellung mit Expresszustellung – Zustellung binnen 2 bis 3 Tage: |
€ 100,00 |
|
| Kinderpass (ohne Chip) – Zustellung binnen 5 Tage: |
€ 26,30 |
|
| Kinderpass (ohne Chip) mit Expresszustellung – Zustellung binnen 2 bis 3 Tage: |
€ 38,00 |
|
Ab 1. Jänner 2008 sind Reisedokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst werden, von den Gebühren und Abgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.
| Staatsbürgerschaftsnachweis |
 |
Der Staatsbürgerschaftsnachweis
ist ein Dokument, womit die österreichische Staatsbürgerschaft
bestätigt wird. Diese Urkunde kann für Bürger
der Gemeinde Krottendorf beim Staatsbürgerschaftsverband
Weiz beantragt werden.
Standesamt
und Staatsbürgerschaftsverband Weiz
Mitzubringende
Unterlagen:
Ehelich geborenes Kind:
· Geburtsurkunde des Kindes
· Meldezettel des Kindes
· Heiratsurkunde der Eltern
· Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Unehelich geborenes Kind:
· Geburtsurkunde des Kindes
· Meldezettel des Kindes
· Geburtsurkunde der Mutter
· Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Die Gebühren für
die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises
betragen € 36,90.
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis, der unmittelbar durch die Geburt eines Kindes ausgestellt wird, ist von sämtlichen Gebühren und Abgaben innerhalb der ersten zwei Jahre ab der Geburt des Kindes befreit.
| Standesamtliche
Trauung |
 |
Die Terminreservierung
am Standesamt ist maximal sechs Monate vor der geplanten
Eheschließung möglich,
da das "Aufgebot" ("Niederschrift zur
Ermittlung der Ehefähigkeit" = Aufgebot) nur
maximal sechs Monate gültig ist.
Eine Mindestfrist ist nicht mehr vorgesehen. Somit sind
kurzfristige Eheschließungen auch möglich.
Zur Anmeldung am Standesamt sollten Braut und Bräutigam
anwesend sein.
Welcher Name nach der Eheschließung
geführt werden soll, ist vor dem Besuch des Standesbeamten
zu klären.
Trauzeugen:
Bei der Trauung sind laut Gesetz mindestens zwei Trauzeugen
erforderlich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
müssen. Es ist der Familiennamen, Vornamen und
die Wohnsitzgemeinde der Trauzeugen bekannt zu geben.
Weiters benötigen die Trauzeugen am Tag der Trauung
einen Lichtbildausweis.
Für standesamtliche Trauungen
von Brautpaaren aus der Gemeinde Krottendorf ist das
Standesamt Weiz zuständig.
Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00
bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr;
Trauungstermine sind natürlich auch an Samstagen
möglich.
Standesamt
und Staatsbürgerschaftsverband Weiz
Gebühren:
| Niederschrift |
€ 13,-- |
| Eheschließung |
€ 10,90 |
| pro Heiratsurkunde |
€ 8,60 |
zusätzlich kommen noch individuell
unterschiedliche Beilagengebühren hinzu;
Folgende Unterlagen sind bei Eheschließung
zwischen österreichischen Staatsbürgern notwendig:
- Geburtsabschrift: beim Geburtsstandesamt erhältliche
- darf nicht älter als 6 Monate sein
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Meldezettel
- Eine Eheschließung bei vollendetem 16. Lebensjahr
ist nur möglich, wenn der Partner mind. 18 Jahre
alt ist. Weiteres ist ein Gerichtsbeschluss und die
Einwilligung der Eltern notwendig.
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Nachweis über Auflösung dieser Vorehen (Scheidungsurteil,
Sterbeurkunde)
- Nachweis über die Führung eines akademischen
Grades
- Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder
Bei Eheschließungen zwischen
Brautpaaren mit anderer Staatsbürgerschaft ist
für die Erbringung der nötigen Unterlagen
mit dem Standesamt Weiz Kontakt aufzunehmen.
| Müllgebühren
inkl. 10 % MwSt. |
|
Die jährliche Müllgebühr besteht aus der Grundgebühr und der variablen Gebühr pro Person.
Es erfolgt jährlich eine Indexanpassung - hier die aktuellen Tarife für das Jahr 2010:
| Grundgebühr |
variable
Gebühr |
Summe
inkl. MwSt |
Person/jährlich/HH |
€ 42,05
€ 42,05
€ 42,05
€ 42,05
€ 42,05
€ 42,05
€ 42,05
€ 42,05 |
€
€
€
€
€
€
€
€
|
18,30
38,81
59,29
79,81
100,29
120,79
141,31
161,79 |
|
€
€
€
€
€
€
€
€ |
60,35
80,86
101,34
121,86
142,34
162,84
183,36
203,84
|
|
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen |
Bei Zweitwohnsitzen wird die niedrigste
Gebührenstufe verrechnet.
1 Container à----660 l
1 Container à 1.100 l
1 Container à 1.100 l
1 Tonne zusätzlich
im Haushalt |
vier
wöchentliche Entleerung
vier wöchentliche Entleerung
14-tägige Entleerung |
€
609,03
€ 763,80
€ 1.153,73
€ ..42,05 |
| Kanalgebühren: |
 |
Die Kanalbenützungsgebühren setzen sich aus beiden nachstehenden Berechnungsarten zusammen, die somit zusammen die jährlichen Benützungsgebühren ergeben:
1. Berechnungsart:
Pro Quadratmeter verbauter Fläche - wie im Kanalisationsbeitragsbescheid angeführt - werden jährlich € 0,60 inkl. 10 % MwSt. verrechnet. (= Netto Euro 0,55)
2. Berechnungsart:
Pro m³ Wasserverbrauch werden jährlich € 0,81 inkl. 10 % MwSt. verrechnet. (= Netto EUR 0,74)
Für diejenigen Abgabenpflichtigen, deren Wohnhaus nicht an eine öffentliche Wasserleitung angeschlossen ist und daher auch keinen Wasserzähler im Wohnhaus eingebaut haben,
werden für die 2. Berechnungsart 77 % der verbauten Fläche laut Kanalisationsbeitragsbescheid als jährlicher Wasserverbrauch angenommen und verrechnet.
Weiters wird eine Mindestmenge an Kubikmeter Wasserverbrauch festgelegt. Diese beträgt pro Person, welche mit Hauptwohnsitz in Krottendorf gemeldet ist, 25 m³ pro Jahr.
Kanalisationsbeitrag: Einheitssatz € 15,00 pro m² Bruttogeschoßfläche
| Wassergebühren |
 |
Wassergebühren für Krottendorf, Preding, Farcha, Waltendorf und Teile von Büchl
m³ lt. Wasserzähler x € 1,43 exkl. 10 % MwSt. = € 1,57 inkl. MwSt.
sowie Zählermiete € 0,88,-- /Monat exkl. 10 % MwSt. = € 0,96 inkl. MwSt.
Wasserleitungsbeitrag:
Die Kosten für einen Wasseranschluss im Verantwortungsbereich der Gemeinde
(ausgenommen Büchl und Nöstl - eigene Wassergenossenschaften) wurden in der
Sitzung am 27. September 2005 mit jährlicher Indexanpassung festgesetzt:
Jahr 2010: € 2.501,82 + 10 % MwSt. = € 2.752,-- inkl. 10 % MwSt.
Dabei ist das Material bis zum Wasserzähler inkludiert (bis zu 100 lfm) und die
Arbeitszeit vom Wasserleitungswart inkludiert;
Grabungsarbeiten sind vom Bauwerber durchzuführen;
Etzersdorf oder andere Gemeinden:
€ 2.752,-- inkl. 10 % MwSt. - jedoch ohne Material und Arbeit.
Firmen:
€ 2.752,-- exkl. MwSt - ohne Material und Arbeit.
| Lustbarkeitsabgabe |
 |
|
Lustbarkeitsabgabe
für Geldspielapparate pro Apparat und Monat:
Gemeindebeitrag pro Monat: € 240,00; Landesbeitrag
pro Monat: € 167,50.
| Hundeabgabe |
 |
Die Abbuchung erfolgt über die Steuervorschreibung automatisch mit Fälligkeit 15. Mai jeden Jahres.
Die Hundeabgabe beträgt für den 1. Hund im Haushalt € 3,63. Für den zweiten und jeden weiteren Hund im Haushalt werden € 7,27 verrechnet.
Die Hundemarke, die unbefristet ihre Gültigkeit hat, ist im Gemeindeamt erhältlich. Dafür werden € 2,20 verrechnet.
| Solarförderungen |
 |
Die Gemeinde Krottendorf hat in der Gemeinderatssitzung vom 20. März 2009 beschlossen, dass die Errichtung von Solaranlagen mit € 50,00 pro m² gefördert wird.
Richtlinien für die Solaranlagenförderung des Landes Steiermark
Voraussetzungen der Förderung des Landes Steiermark:
- Die Solaranlage muss auch von der Gemeinde gefördert werden.
- Gebrauchte Anlagen und Anlagenteile können nicht gefördert werden.
Die Höhe des Landeszuschusses beträgt:
- € 300,-- Sockelbetrag + € 50,--/m² installierter Kollektorfläche bzw.
- € 500,-- Sockelbetrag + € 50,--/m² bei Heizungseinbindung (mindestens 15 m²)
- € 50,--/m² Kollektorfläche bei Erweiterung einer bestehenden Anlage (Der Sockelbetrag wird bei einer zusätzlichen Investition in der Höhe von mind. € 1.500,-- für z.B. Pufferspeicher oder Wärmetauscher gewährt.)
- € 500,-- Sockelbetrag + € 50,--/m² installierter Solarmodulfläche (Photovoltaik - mindestens 2 m²)
max. Obergrenze: € 2.000,--/Einheit (z.B. Ein-, Zweifamilienhaus)
max. Obergrenze: € 650,--/Wohnung (Geschoßwohnbau)
- zusätzlich € 50,-- bei Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A
- gebrauchte Anlagen und Anlagenteile sind nicht förderungsfähig
Diese Förderaktion ist bis 31. Dezember 2009 gültig. Die Originalrechnungen und Zahlungsbelege über die förderbare Anlage sind mit dem Antragsformular einzureichen.
Das Ansuchen muss im Gemeindeamt eingereicht werden und wird dann an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung weitergeleitet.
Informationen erhalten Sie auch direkt beim Amt der Stmk. Landesregierung Tel.: 0316/877 DW 2694 oder DW 3413.
Fax: 0316/877 DW 3412
E-mail: energie@stmk.gv.at
Internet: www.energieberatungsstelle.steiermark.at
Downloads:
Checkliste
Richtlinien zur Solarförderung
Antragsformular
| "Biomasse
Kleinfeuerungsanlagen" |
 |
Der Gemeinderat der Gemeinde Krottendorf hat in seiner Sitzung am 20. März 2009 beschlossen, die Anschaffung von Biomasse Kleinfeuerungsanlagen mit 50 % des Landeszuschusses zu fördern.
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Als Investitionszuschuss können max. 25 % der Nettoinvestitionskosten gewährt werden.
Die Beihilfenobergrenze der Gemeinde Krottendorf beträgt 50 % der Landesförderung.
Höhe des Landeszuschusses: max. 25% der Nettoinvestitionskosten, mit einer Obergrenze von:
• € 1.100,-- für Stückholzheizungen und Pelletszentralheizungsöfen
• € 1.400,-- für Pelletszentralheizungsanlagen und Hackschnitzelzentralheizungsanlagen
Die 50 %-ige Gemeindeförderung wird erst dann ausbezahlt, wenn das Land Steiermark den Zuschuss schriftlich genehmigt hat.
WICHTIG: Eine Beratung bei der Regionalenergie Steiermark, Florianigasse 9, 8160 Weiz, Tel.: 03172 / 303 21-0 ist verpflichtend vorgeschrieben.
Kontaktdaten:
Regionalenergie Steiermark, Florianigasse 9, 8160 Weiz
Tel.: (03172) 303 21-0, Fax: (03172) 303 21-4
E-Mail: info@regionalenergie.at
Formular als pdf-Datei für download: Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen
Voraussetzungen für eine Biomassedirektförderung des Landes Steiermark sind u.a.:
• Beratung vor Errichtung des Heizkessels bei der Energieberatungsstelle Weiz
• Gebäude, die ausschließlich der Wohnnutzung dienen
• die zu fördernde Heizanlage muss als Gesamtheizsystem gelten
• kein (wirtschaftlicher) Fern-/Nahwärmeanschluss für das Gebäude möglich
• die Feuerungsanlage darf festgesetzte Emissions-Grenzwerte nicht überschreiten
• die Leistung der Feuerungsanlage muss der Heizlast des Gebäudes entsprechen
• bei Kesseltausch: Altanlage muss entfernt werden
• für Anlagen kein Anspruch auf Investitionszuschuss (z.B. von KPC, EU etc.) besteht und keine anderen Förderungen - ausgenommen von Gemeinden und KLI.EN-Fonds - bewilligt werden
Achtung: Diese Förderaktion endet mit 31.12.2009.
Diese Richtlinien gelten nicht für Landwirte. Eine Antragstellung bei Landwirten ist ausschließlich bei der Landwirtschaftskammer vor der Investition zu stellen:
Bezirkslandwirtschaftskammer Weiz
Florianigasse 9
8160 Weiz
Tel.: 03172/26 84
Downloads:
Antragsformular
Direktförderungsrichtlinien
Infoblatt Holzheizungen
| Zuschuss
zu mehrtägigen Schulveranstaltungen |
 |
Erziehungsberechtigte erhalten für Pflichtschüler bis zur 9. Schulstufe ab dem Schuljahr 2009/2010 einen Zuschuss zu Schulschikursen, Schullandwochen, Sprachwochen oder ähnlichen Schulveranstaltungen, welche mindestens drei Übernachtungen beinhalten.
Als Nachweis ist nach erfolgter Teilnahme eine Bestätigung der betreffenden Schule oder der Einzahlungsbeleg mitzubringen.
Höhe der Förderung: € 30,-- pro Kind und Schulveranstaltung.
| Wärmedämmungförderung |
 |
Im Bereich der Wärmedämmung gewährt die Gemeinde für Haussanierungen ab dem Jahr 2005 folgende Förderung:
Keller- und oberste Geschossdecken, Dachschrägen: 10 % der Investitionskosten bzw. max. € 72,67.
Bei Maßnahmen für die gesamte Gebäudehülle gewähren wir eine einmalige Förderung von 15 % der Investitionskosten bzw. max. € 363,36.
Voraussetzungen: Baubewilligung muss länger als 10 Jahre zurückliegen; die Rechnungen müssen aus dem Jahre 2005 stammen. Außerdem muss der Antrag durch das Energie- und Innovationszentrum geprüft u. für förderungsfähig beurteilt werden.
| Förderung eines elektrisch betriebenen PKW oder eines elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeug einschließlich E-Fahrrad |
 |
Der Ankauf von neuen elektrisch betriebenen PKW oder deren Umbau auf vollelektrischen Betrieb wird mit einem Betrag von jeweils € 1.000,-- gefördert.
Der Ankauf von neuen elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen oder deren Umbau auf vollelektrischen Betrieb wird mit einem Betrag von jeweils € 500.-- gefördert.
Der Ankauf von Pedelec´s (E-Fahrrädern) wird mit € 250.- gefördert.
Auch die Gemeinde Krottendorf fördert die Anschaffung eines Pedelc (E-Fahrrad) mit € 100,--. Dieser Betrag wird nach Vorlage des Auszahlungsbeleges vom Land Steiermark überwiesen.
Richtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark gibt´s hier als download...
Antrag für die Direktförderung des Landes Steiermark gibt´s hier als download...
| Familiensaisonbadekarten |
 |
Erhältlich ist die Saisonkarte
direkt im Schwimmbad Weiz.
Die Gemeinde Krottendorf subventioniert die Familiensaisonbadekarte
mit € 22,--.
Dieser Betrag wird nach Vorlage der Rechnungsbestätigung
auf ein von Ihnen genanntes Konto überwiesen.
| Regenwassernutzung,
Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen |
 |
Förderungen ab 1. Jänner 2009 für Regenwassernutzung, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Krottendorf - GR-Beschluss vom 20. März 2009:
Förderung für Regenwassernutzung:
Voraussetzungen:
Eine Anlage muss mindestens aus einer Sammelvorrichtung und einem Regenwasserspeicher mit einem Mindestvolumen von 2 m³ bestehen. Die Förderungshöhe hängt vom Speichervolumen ab. Das förderbare Volumen beträgt mindestens 2 m³ und maximal 10 m³. Weiters müssen die entsprechenden Rechnungsbelege und die Beschreibung der Anlage vorgelegt werden.
Förderhöhe:
Die als einmaliger Zuschuss gewährte Förderung beträgt 20 % der anrechenbaren Errichtungskosten - maximal 80,-- Eur/m³ Speichervolumen. Die Förderung ist mit 800,-- Eur je Anlage begrenzt. Die Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.
Zusatz:
Auf jene Anlagen, die auch für WC-Anlagen, Waschmaschine und Gartenbewässerung vorgesehen sind, gelten obige Förderungsrichtlinien.
Jene, die nur für Gartenbewässerung vorgesehen sind, werden mit 10 % der Investitionskosten - maximal 400,-- Euro - gefördert.
Förderungen für Wärmepumpen - Photovoltaikanlagen Förderung:
Ziel: Primärenergieeinsparung und keine Emissionen vor Ort. Die durch diese Maßnahme angestrebte Umweltwirkung zielt auf eine Reduktion des Treibhauseffektes; so kann mit einer Wärmepumpe, im Vergleich zu einer modernen Ölheizung eine 50%ige CO2 - Einsparung erreicht werden. Die Energieversorgung der Zukunft wird aus einem Spektrum erneuerbarer Energien bestehen. Um Solarenergie in Krottendorf zu forcieren, werden auch Photovoltaikanlagen direkt gefördert.
Mit diesen beiden Maßnahmen sollen in Krottendorf konkrete Anreize geschaffen werden, dass der Energieeinsatz verringert wird und man sich verstärkt auf erneuerbare Energieträger umstellt.
Förderbedingungen:
Wer kann diese Förderung beanspruchen:
.° private Haushalte
.° Gewerbebetriebe
.° landwirtschaftliche Betriebe
Nachweis:
Rechnungskopie der Material- bzw. der Investitionskosten
Förderungshöhe:
10% der anrechenbaren Investitionssumme höchstens jedoch € 900,00.
Anlage muss selbständig mindestens 75 % der beheizten Wohnfläche abdecken.
Anmerkung:
Bei Photovoltaikanlagen muss das Objekt die Voraussetzungen für ein ganzjähriges Bewohnen aufweisen.
Ein umfangreiches Anbot an Informationen
und Formularen zu allen Lebenslagen finden Sie auf bzw.
über
www.help.gv.at
| Förderung - Sicheres Wohnen: |
 |
Auf Basis der Richtlinien des Landes Steiermark fördert die Gemeinde Krottendorf Sicherheitsmaßnahmen, die sich auf Einfamilienhäuser oder auf den Wohnbereich von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern beziehen.
Nach Zuerkennung der Landesförderung gewährt die Gemeinde Krottendorf einen Zuschuss in Höhe von max. 20 % der Investitionskosten, max. € 250,--.
Der Förderzeitraum gilt rückwirkend von 01.10.2009 bis zum 31.12.2010.
Mehr Informationen zur "Sonderförderung - Sicheres Wohnen" vom Land Steiermark
|